Derzeitige
Hochschulpolitik:
1.
Zustände an den Universitäten und Hochschulen
Die
Zustände an hessischen Universitäten werden für
Studierende immer unsicherer. Die Studiengebührenfreiheit
war nach der 6. Hochschulnovelle nicht mehr gesichert und Studiengebühren
für alle sind seit Januar 2005 endgültig möglich
geworden. Wenn sich VertreterInnen der Verfassten Studierendenschaft
"allgemeinpolitisch" äußern, drohen weiterhin
Klagen. Die Hörsäle der Universitäten sind überfüllt,
es herrscht Peronalmangel und es wird teilweise mit lange überholter
Technik gearbeitet. Demnächst werden Selektionsverfahren
eingeführt, die über den Werdegang und den Berufsweg
und damit über das Leben einzelner bestimmen. Die BAFöG-Ausgaben
für Studierende und SchülerInnen wurden gegenüber
dem letzten Haushaltsentwurf um 80 Millionen Euro gekürzt,
obwohl auch das bestehende BAföG für viele StudentInnen
nicht ausreicht und sie dazu zwingt neben dem Studium arbeiten
zu müssen (70% aller Studierenden üben neben ihrem
Studium einen Job aus). Der Ruf nach einer grundlegenden Umstrukturierung
der Hochschulen ist angekommen, in der Diskussion waren vor allem
Argumente zu hören wie, dass zu viele Studierende an den
Universitäten seien und diese für ihr Studium zahlen
sollten oder das die ProfessorInnen leistungsorientierter zu arbeiten
haben.
Im
internationalen Vergleich liegt die Anzahl der Studierenden in
Deutschland jedoch weit zurück: In anderen entwickelten Industriestaaten
durchläuft inzwischen die Hälfte eines Jahrganges ein
Studium, während es in Deutschland nur ein Drittel ist (und
nach der Einführung der "Langzeit"studiengebühren
weit weniger). Die Lösungsansätze der Regierung zur
Hochschulkrise sind daher genauso gefährlich. Anstatt eine
sozialere Universität anzustreben, wird privatisiert, Studiengebühren
werden eingeführt und Stellen gestrichen. Lücken auf
dem Arbeitsmarkt werden durch ExpertInnen gefüllt, die aus
Schwellenländern abgeworben werden, anstatt selber auszubilden.
Das heißt, Ländern, die selbst noch weniger in der
Lage sind, dringend benötigte Fachleute auszubilden, werden
diese wenigen Ausgebildeten auch noch abgeworben, um dann, wenn
sie nicht mehr brauchbar sind ( z.B. veraltetes Wissen haben),
wieder zurückgeschickt zu werden. In Deutschland gibt es
jedoch weit mehr Reichtum als nötig wäre, um ein vorbildliches
Hochschulsystem zu gestalten. Das Geld müsste nur richtig
eingesetzt werden.
2.
Neue Richtung der Hochschulpolitik
Die
angestrebte Ausrichtung, in die sich die Universitätslandschaft
entwickelt, ist also deutlich, auch wenn die Regierungsparteien
in Bund und Ländern dies verschleiern wollen: Sie folgt der
Logik der Profitmaximierung. Die Universität soll nur noch
als eine Ausbildungsstätte für das spätere Berufsleben,
daher für die Privatwirtschaft, funktionieren und nicht mehr,
wie im Grundgesetz verankert, ebenfalls für die allgemeine
und politische Bildung. Minderheiteninteressen und besondere Lebensumstände
werden hier nicht berücksichtigt.
Die
Wunschvorstellung der etablierten Parteien an den Studierenden
sieht aufgrund dieser Ausrichtung demnach folgendermaßen
aus: jung, engstirnig, karriereorientiert, kinderlos. Alle anderen
Eigenschaften und Wünsche, wie z. B. Interesse an Forschungen,
die über das geforderte Minimum hinausgeht ,oder ein Bildungsbedürfnis
im höheren Alter werden sanktioniert.
3.
Hessisches Hochschulgesetz
Die
vergangene Landtagswahl hat zu einer Verschärfung der Situation
an den hessischen Hochschulen geführt. Das 2000 von der
schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Hessische Hochschulgesetz
(HHG) zog mehrere tiefgreifende Veränderungen für die
hessischen Hochschulen nach sich.
4.
Studiengebühren
Im
Anhang der 6. Hochschulnovelle versteckt offenbart sogar die rot-grüne
Bundesregierung ihre Absichten.
Heißt es im Gesetzestext selbst noch "das Studium bis
zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in
einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden
Abschluss führt, ist studiengebührenfrei", folgt
dem der Satz "in besonderen Fällen kann das Landesrecht
Ausnahmen vorsehen."
Die
ebenfalls im Gesetzestext aufgeführten und ausdrücklich
begrüßten Ausnahmen betreffen zum Beispiel GasthörerInnen,
Studierende nach Überschreitung eines bestimmten Lebensalters
bzw. einer bestimmten Studiendauer und TeilnehmerInnen im Rahmen
einer Weiterbildung. Auch ein Zweitstudium ist nun nicht mehr
kostenlos. Aber selbst die Studierenden, die der Normierung entsprechen,
müssen zahlen. Das Erheben von Prüfungsgebühren
oder Einschreibegebühren wird ins Auge gefasst. Studiengebühren
bekommen so lediglich einen anderen Namen.
Am
26.Januar wurden die Klagen einiger Länder vom Bundesverfassungsgericht
positiv beschieden, von nun an sind Studiengebühren für
alle nicht mehr verfassungswidrig. Das bedeutet, dass - ob in
Form von Studienkonten, Stipendium oder direkt - demnächst
Studiengebühren für alle (!) erhoben werden.
5.
Angestrebte Studienfinanzierungsmodelle
Der
Ablauf des Studiums soll demnächst durch "nachfrageorientierte
Studienfinanzierungsmodelle" geregelt werden. In der 6. Hochschulnovelle
werden Studienkonten und Bildungsgutscheine lobend erwähnt.
Das heißt, allen Studierenden wird ein Maß an kostenlosen
Veranstaltungen garantiert, die jedoch irgendwann aufgebraucht
sind. Dies passt gut in das Bild von Studierenden, das den etablierten
Parteien vorschwebt. Mit einem möglichst geringen Aufwand
sollen die Studierenden durch das Studium hin zum Beruf geführt
werden. Das Mindesteste, was nötig ist, um einen Abschluss
zu erlangen, stellt der Staat noch weitgehend kostenlos zur Verfügung.
Bei allem, was darüber hinausgeht, funktioniert die Hochschule
wie eine Dienstleistungsunternehmen. Wer weitere Interessen hat,
wie z. B. das Erlernen einer Sprache, oder einfach Seminare oder
Vorlesungen besuchen will, die nicht zwingend vorgeschrieben sind,
muss entsprechend zahlen.
Ein anderes Model ist ein Stipendien-Modell, das die direkte Einführung
von Studiengebühren vorsieht: Banken, die Studierenden die
finanzellen Mittel zum Studieren zur Verfügung stellen, können
dabei ordentlich absahnen: Nach dem Studium muss das geliehene
Geld nämlich mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Aufgrund
der länderspezifischen Ausnahmeregelung im Hochschul-Rahmen-Gesetz
ist es gerade auf Länderebene nötig, der Einführung
von verdeckten und offenen Studiengebühren etwas entgegenzusetzen.
Egal
ob rot-grün oder schwarz-gelb, Studiengebühren sind
überall schon Wirklichkeit und werden noch weiter ausgebaut.
Zunächst waren es Einschreibe-, Semester- oder Prüfungsgebühren;
im Sommersemester 2004 wurden Studiengebühren für sogenannte
Langzeitstudierende oder Studierende im Zweitstudium eingeführt
(bis zu 1650 Euro/Semester).
Egal ob rot-grün oder schwarz-gelb: Nach der Landtagswahl
in sind Studiengebühren für alle Realität.
6.
Zielvereinbarungen:
Die
hessischen Universitäten sind seit der Einführung des
neuen HHG dabei, eigene Profile zu entwickeln (z.B. Umbenennung
von GHK ist Uni Kassel) und diese in den mit der hessischen Landesregierung
vereinbarten Zielvereinbarungen festzuschreiben. In der Praxis
handelt es sich bei diesen Zielvereinbarungen um eine Art Zwangsinstrument,
mit dem die neoliberale Umstrukturierung der Hochschulen vorangetrieben
wird. Die ausgearbeiteten Profile der Unis müssen marktorientiert
sein, fachspezifische Schwerpunkte erhalten und die Universitäten
bekommen je nach Erfüllung dieser Kriterien Gelder vom Land
zugeteilt, über das sie dann "frei" verfügen
können. Dieses Verfahren hat zu einer massiven Mittelstreichung
geführt, die selbst manche Hochschulleitung, die die Reformen
mustergültig durchgeführt hat, veranlasste die Zielvereinbarungen
nicht zu unterzeichnen. Die Einsparungen hatten einen gewaltigen
Umfang: So sollen beispielsweise der Universität Kassel über
??? DozentInnenstellen jährlich gestrichen werden. Die so
beabsichtigte Reform führt daher zu einer de facto Privatisierung
der hessischen Universitäten und wird von der SoziaListe,
die sich an dem Leitbild einer sozialen, gesellschaftlich verantwortlichen
Universität orientiert, vehement abgelehnt.
7.
Demokratiedefizit an den Hochschulen
Auch
das sehr stark ausgeprägte Demokratiedefizit an den hessischen
Hochschulen wurde durch das Hessische Hochschulgesetz weiter vertieft.
Die ProfessorInnen haben nun die absolute Mehrheit in allen
universitären Gremien und der komplette Entscheidungsprozess
wurde hierarchisiert. Alle wichtigen Entscheidungen werden
im Präsidium oder dem Senat gefällt, der Universitätspräsident
besitzt teilweise diktatorische Vollmachten. Die Mehrheitsverhältnisse
in den Gremien sprechen für sich.
Ein ähnliches Bild findet sich auf der Fachbereichsebene
wieder. Der Dekan und das ausschließlich mit ProfessorInnen
besetzte Direktorium fällt die wichtigsten Entscheidungen,
der Fachbereichsrat ist ebenfalls mit einer professoralen Mehrheit
besetzt.
Ein weiteres Problem besteht in dem fehlenden allgemeinpolitischen
Mandat des AStA. Hochschulpolitik ist jedoch Allgemeinpolitik!
Es ist also unsinnig, dass Vertreterinnen der Verfassten Studierendenschaft
rechtlich belangt werden können, wenn sie sich als solche
allgemeinpolitisch äußern. In der Satzung der Studierendenschaft,
die von StuPa 2003 beschlossen wurde, steht unter § 3 Absatz
2, dass zu der Aufgaben der Studentenschaft die "Förderung
der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins
der Studierenden" ebenso wie die "Pflege überregionaler
und internationaler Studentenbeziehungen" gehört.
Auch ist eines der Probleme zur basisdemokratischen Organisation
an der Uni Kassel, dass es keine Räumlichkeit gibt, in der
zumindest ein Viertel der Studierenden Platz hat, um über
hochschulpolitische Entscheidungen zu befinden.
8.
Rasterfahndung
Im
Zuge der Rasterfahndung wurden von vielen Studierende, hauptsächlich
männliche Studierende arabischer Herkunft, die Datenbestände
weitergegeben. Wir finden es diskriminierend, alle Menschen, die
in ein bestimmtes Schema passen, pauschal des Terrorismus zu verdächtigen.
Dies ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und ein Abbau
von BürgerInnenrechten. Einige Asten (z.B. Gießen)
konnten erfolgreich gegen diese Praxis klagen. Es ist jedoch nicht
gesichert, dass diese Klagen auch vor höheren Instanzen Bestand
haben.
9.
Die Bachelor-Master-Debatte
Das
dieser Debatte zu Grunde liegende Leitmotiv lautet: kürzere,
gestrafftere und "berufsorientierte" Studienangebote
für die Mehrheit und ein "wissenschaftsorientiertes"
Aufbaustudium für die Minderheit. So wurde in der 6. Hochschulnovelle
eine neue Bestimmung festgelegt, erprobungsweise gestufte Studiengänge
nach dem angelsächsischen Vorbild von Bachelor (Erststudium)
und "Master" (Aufbaustudium) einzuführen. Die vordergründige
Legitimierung lautet, ''dass sich deutsche Hochschulen im Angebot
und in der Anerkennung von Studiengängen und bei vorausgesetzten
bzw. von ihnen verliehenen Abschlüssen stärker international
orientieren und sich dem im Ausland vorherrschenden System öffnen
und annähern (BMBF 1997 S.6) müssen.
Dies
kann in zweifacher Hinsicht kritisiert werden. Zum einen steht
hinter dieser Vereinbarung kein inhaltliches Studienkonzept. So
ist beispielsweise nicht geklärt, an welchen Standards sich
diese Studiengänge orientieren sollen und inwiefern ein abgeschlossenes
Bachelor-Studium automatisch Master-Studium ermöglicht. Dies
wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt,
so dass von inhaltlicher Vergleichbarkeit der internationalen
Abschlüsse nicht die Rede sein kann. Ebenfalls ist bis heute
das Ansehen dieser Abschlüsse selbst bei inländischen
Unternehmen nicht positiv.
Zum
Anderen ist bei Einführung dieses Modells damit zu rechnen,
dass der erste berufsbefähigende Hochschulabschluss abgewertet
und im Hinblick auf aufbauende Studienmöglichkeiten eine
fragwürdige Selektion der Studierenden etabliert wird. Es
ist vorauszusehen, dass dies eine erhöhte Konkurrenz um Arbeitsplätze
mittlerer Qualifikation, insbesondere zwischen FacharbeiterInnen
und Hochschulabsolventlnnen, mit sich bringen würde.
Rückwirkend
könnte dies besonders fatale Auswirkungen auf das Bildungssystem
haben, wenn ein Bachelor-Abschluss bereits für den LehrerInnen-Beruf
ausreicht. Dies würde das Bildungsniveau nachhaltig deutlich
verschlechtern, da die Bachelor-Ausbildung bei weitem nicht mit
den jetzigen Standards der LehrerInnen-Ausbildung vergleichbar
ist.
Somit
ist Einführung eines Bachelor / Master Studiengang nur sinnvoll,
wenn ein Bachelor-Abschluss automatisch zu einem Master-Studiengang
berechtigt, um die Qualität der Hochschulausbildung weiterhin
zu garantieren.
10.
Frauenförderung
Unter
den Studierenden sind Frauen zahlenmäßig noch fast
gleichberechtigt mit Männern. 1998 lag der Frauenanteil bei
Studienabschlüssen bei 43,2%. Je weiter man jedoch auf der
Karriereleiter nach oben steigt, desto weniger Frauen wird man
finden. Unter den Promotionen liegt der Anteil von Frauen nur
noch bei 33. 1%. der Anteil der Professorinnen bei lediglich 9,5%.
bei den C4 Professuren sogar nur bei 5,9% (Statistisches Bundesamt
1998). In Hessen liegt der Frauenanteil unter den Professuren
bei lediglich 8,8% (Statistisches Bundesamt 1996). Hier gilt es
eine konsequente Frauenförderung aufzubauen, um diese männliche
Domäne aufzubrechen. Wie die Zahlen der Frauen, die ein Studium
abgeschlossen haben, beweisen, gibt es genug weibliches Potenzial,
das nur ausgeschöpft werden muss.
Auch
werden an der Universität rückständige Geschlechterrollen
gefestigt. Die sogenannten "Frauenstudiengänge"
sind entsprechend den herrschenden Klischees die, die mit Fürsorge
und Erziehung zu tun haben, wie Psychologie und Pädagogik.
Alle technischen und "Karriere"-Studiengänge hingegen
sind fest in männlicher Hand.
Da
die meisten alleinerziehende Frauen sind, sind sie durch die neue
Form der Studiengebühren besonders schwer betroffen. Wenn
man neben dem Studium Kinder großziehen muss, kann man sein
Studium nicht immer in der Regelstudienzeit abschließen.
11.
Beschäftigte an den Hochschulen
Eine
funktionsfähige Universität benötigt neben einer
qualifizierten, kritischen ProfessorInnenschaft und einer interessierten
StudentInnenschaft auch einen breiten wissenschaftlichen Unter-
und Mittelbau und einen technisch-administrativen Apparat. In
den vergangenen Jahren hat sich jedoch zunehmend die Praxis durchgesetzt,
dass dauerhafte, gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse
vermieden und zunehmend wissenschaftliche Hilfskräfte über
Drittmittel oder Projektarbeit und neuerdings sogar über
1-Euro-Jobs beschäftigt werden. Darüber hinaus werden
oftmals Beschäftigte im technisch-administrativen Apparat
durch unterbezahlte studentische Hilfskräfte ersetzt. Die
SoziaListe fordert aufgrund dieser Missstände feste Tarifverträge
für alle Beschäftigten an der Universität und eine
Rückführung prekärer Beschäftigter in Normalarbeitsverhältnisse.
Außerdem sollten die Angestellten die Möglichkeit haben,
ihr Gehalt in normalen Tarifverhandlungen auszuhandeln.
12.
GATS und die deutsche Hochschulpolitik
Das
GATS Abkommen "General Agreement on Trade in Services",
das auch von Deutschland unterzeichnet wurde, soll eine weltweite
Liberalisierung von Dienstleistungen und den freien Verkehr von
Dienstleistungen zwischen den Staaten garantieren. Soziale Normen
oder noch existierende Standards spielen hier keine Rolle. Hier
zählt nur das günstigste Angebot, das sich weltweit
durchsetzen soll.
Unter
Dienstleistungen zählt nach diesem Abkommen auch das Bildungswesen.
Es ist somit zu befürchten, dass alle Staaten, die dieses
Abkommen unterzeichnet haben, auf ein Zwei-Klassen-Bildungswesen
zusteuern, wie es bereits in den USA existiert. Es wird zwar noch
staatliche Schulen und Universitäten geben, dem gegenüber
werden aber private, elitäre Schulen und Universitäten
stehen. Und wie es in der freien Marktwirtschaft nun einmal die
Regel ist: Die beste Bildung ist denen vorbehalten, die sich die
beste Uni leisten können.
13.
Burschenschaften / Verbindungen
Ein
besonderes Ärgernis und eine der schlimmsten Formen der gezielten
Elitenbildung sind die Verbindungen. Besonders stark sind sie
an den "traditionsreichen" Universitäten vertreten
und entstanden sind sie bezeichnenderweise in der Weimarer Republik
??? .
Ein
Ziel der Verbindungen ist es, über Seilschaften gleichgesinnte,
bereits lange vor dem Abschluss selektierte Studierende auf wirtschaftlich
und gesellschaftlich wichtige Posten zu bringen. Besonders wichtig
sind hier die "alten Herren", die dem herausgesuchten
Nachwuchs nach dem Studium privilegierte Stellungen sichern sollen.
Bei
vielen Verbindungen sind die Auswahlkriterien mehr als deutlich:
Deutsche Staatsangehörigkeit, männlich und man muss
"gedient" haben. Durch diese nötigen Voraussetzungen
werden besonders Frauen und Menschen nichtdeutscher Herkunft gezielt
diskriminiert.
Einige
Burschenschaften haben darüber hinaus noch deutschnationale,
revanchistische Ansichten. Deutschtum soll geschützt und
gefördert werden, am liebsten in den Grenzen von 1937.
Nicht
alle Verbindungen, Turnerschaften und Burschenschaften vertreten
diese Ansichten oder haben dieselben Auswahlkriterien. Aber auch
die, die Frauen und ausländischen Studierenden offen stehen
und die Grenzen Deutschlands nicht ausweiten wollen, müssen
sich die Frage gefallen lassen, warum sie eine Organisationsform
wählen, die von ihrer Entstehung her derart vorbelastet ist.
Wie
wir uns die Hochschule wünschen:
14.
Studieren könnte so schön sein...
Stellt
Euch vor, ihr könntet unabhängig vom Einkommen Eurer
Eltern, Eurem Geschlecht, Eurer Lebenssituation, Eurem Alter,
Eurer Interessen eine hochwertige, international anerkannte und
trotzdem nach Euren individuellen Wünschen geformte Ausbildung
erhalten.
Und
nicht nur das, stellt Euch vor, Ihr könntet des Weiteren
gleichberechtigt mitgestalten, was und wie gelehrt und gelernt
wird. Die Studierenden sind die größte Gruppe an den
Hochschulen, um die sich letztendlich alles dreht. Warum sollten
sie nicht dementsprechend mitbestimmen dürfen?
Viele
wichtige Fragen, die die Hochschulen betreffen, wurden in die
Verantwortlichkeit der Länder gelegt. Eine der wichtigsten
Veränderungen ist, dass die Länder entscheiden können,
ob und wie Studiengebühren eingeführt werden. Desweiteren
liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Länder, studentische
Interessensvertretungen einzuführen.
15.
Anspruch der Gesellschaft an die Hochschulen
Eine
sozial gerechte Gesellschaft ist stark davon abhängig, dass
alle Schichten gleiche Zugangschancen zu Bildungseinrichtungen
und insbesondere zu Hochschulen haben. Dies ist dringend nötig,
um Elitenfestigung entgegenzuwirken. Die Hochschulen dienen in
ihrer jetzigen Form nicht nur dazu, die für eine positive
gesellschaftliche Entwicklung nötigen Sachkenntnisse zu vermitteln,
sondern vielmehr dem Streben Einzelner in privilegierte Berufe.
Die gesamte Gesellschaft kommt für die Finanzierung der Hochschulen
auf, also sollte die Hochschulpolitik auch so ausgelegt sein,
dass die gesamte Gesellschaft möglichst stark davon profitiert.
Die Hochschule muss so gestaltet sein, dass die gesellschaftliche
Verantwortung im Vordergrund steht, und nicht die persönlichen
Vorteile (oder auch Nachteile) Einzelner.
Die
gesellschaftliche Funktion der Hochschulen sollte deutlicher herausgehoben
werden. Sinn der Hochschulen ist es, die notwendigen qualifizierten
Kräfte für Erziehung, Bildung und Forschung auszubilden.
Wenn die notwendigen gesellschaftlichen Ansprüche an unsere
Hochschulen verwirklicht werden sollen, führt kein Weg an
der Forderung nach konsequenter Gebührenfreiheit vorbei.
Denn nur so haben Menschen, denen finanzielle Hürden den
Weg an die Hochschule versperren würden, die Möglichkeit,
ein Studium aufzunehmen, Bildung und Forschung zu schaffen. Darüber
hinaus sollte die Hochschule aber nicht nur als eine Institution
verstanden werden, die einen auf das spätere Berufsleben
vorbereitet. Der Gesellschaft ist auch gut gedient, wenn jeder
und jede unabhängig von Alter und Lebenssituation sein /
ihr Wissen erweitern kann, auch wenn dies nicht direkt für
den Job von Nutzen ist. Allen Menschen sollten möglichst
gute Gelegenheiten geboten werden, sich weiterzubilden. Warum
sollte das an den Hochschulen angesammelte Wissen nicht jedem
und jeder so weit wie möglich zugänglich gemacht werden?
16.
Warum wir jeglichen Formen von Studiengebühren entschlossen
entgegentreten
Studiengebühren
sind unsozial und spalten die Gesellschaft. Sie haben zur Konsequenz,
dass nur noch Besserverdienende ihre Kinder problemlos auf eine
Hochschule schicken können. Weniger Vermögende wären
auf Stipendien angewiesen. Unter ihnen gäbe es eine Selektion
nach "Hochbegabung".
Auch
die Bildungsgutscheine und Studienkonten hätten fatale Auswirkungen.
Die Studierenden hätten keine Motivation mehr eine möglichst
fundierte und breit gefächerte Ausbildung zu erhalten. Sie
müssten sich darauf konzentrieren, mit möglichst wenig
Aufwand einen Abschluss zu erhalten. Bei dieser Art von Schmalspurstudium
würden die Hochschulen nur noch FachidiotInnen produzieren.
Der
Versuch, die Studiendauer durch Gebühren für "Langzeitstudierende"
zu verkürzen, ist unsozial und geht an den Lebensrealitäten
vieler Studierender vorbei. Die meisten "Langzeitstudierenden"
sind nicht etwa "faul" oder planen direkt von der Uni
in die Rente zu gehen (Welche Rente? muss man zudem heute fragen).
Die meisten von ihnen müssen neben dem Studium arbeiten oder
Kinder großziehen. Sind das etwa Lebensumstände, die
noch zusätzlich sanktioniert werden müssen? Letztendlich
kosten diese Studierenden die Hochschule auch nicht mehr als andere
Studierende, da sie nicht mehr Veranstaltungen bis zum Abschluss
als andere nutzen, sie brauchen hierfür lediglich einen größeren
Zeitraum.
17.
Unsere Forderungen:
|
1.
|
Verbot
von Studiengebühren! Studiengebühren sind
unsozial und ungerecht. Niemandem dürfen die Bildungsmöglichkeiten
auf Grund des Einkommens der Eltern beschränkt werden.
|
|
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2.
|
Gegen
neoliberale Privatisierung an den Hochschulen! Bildung
ist keine Ware! Keinen Abbau der Fachbereiche, Personalkürzungen
oder Sektorisierung der Universitäten nach neoliberalen
Zielvereinbarungen.
|
|
|
3.
|
Allgemeinpolitisches
Mandat für die Asten! Es ist eine Entmündigung
der gesamten Studierenden, wenn sich ihre gewählten
VertreterInnen nur zu bestimmten Themen äußern
dürfen. Die autonomen Referate müssen ausgebaut
werden, das Internationalismusreferat muss erhalten bleiben
und nicht einem ständigen Rechtfertigungszwang unterliegen,
was Veranstaltung zu allgemeinpolitischen und internationalen
Themen angeht.
|
|
|
4.
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Demokratie
an die Hochschule! An den Hochschulen müssen alle
Betroffenen in gleichem Maße Mitspracherecht haben,
deshalb wenden wir uns gegen vorgeschriebene professorale
Mehrheiten und fordern die studentische Mehrheit in den
universitären Gremien! Wir brauchen eine Räumlichkeit,
die mindestens ein Viertel der Studierenden fassen kann
und der den Studierenden jeder Zeit bzw. zu den vollversammlungen
zur Verfügung steht.
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5.
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Gleichberechtigung
der Geschlechter! Je höher die Stellung und das
Einkommen, desto niedriger wird der Frauenanteil. Dem muss
entschieden entgegengewirkt werden.
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6.
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Keine
Rasterfahndung an den Universitäten! Wir sind gegen
eine Überprüfung und Anlegung von Dateien von
Studierenden nach rassistischen Stereotypen. Kein Sicherheitswahn
an den Hochschulen!
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7.
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Geregelte
Beschäftigungsverhältnisse für den wissenschaftlichen
Unter- und Mittelbau! Feste Tarifverträge für
Hilfswissenschaftler! Umwandlung von studentischen Hilfskraftjobs
in der Administration in Normalarbeitsverhältnisse!
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