Hochschulprogramm der SoziaListe - Studentische Linke Kassel
 
 
 
Inhalt:
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Derzeitige Hochschulpolitik:
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Wie wir uns die Hochschule wünschen:
 
 

 

Derzeitige Hochschulpolitik:

1. Zustände an den Universitäten und Hochschulen

Die Zustände an hessischen Universitäten werden für Studierende immer unsicherer. Die Studiengebührenfreiheit war nach der 6. Hochschulnovelle nicht mehr gesichert und Studiengebühren für alle sind seit Januar 2005 endgültig möglich geworden. Wenn sich VertreterInnen der Verfassten Studierendenschaft "allgemeinpolitisch" äußern, drohen weiterhin Klagen. Die Hörsäle der Universitäten sind überfüllt, es herrscht Peronalmangel und es wird teilweise mit lange überholter Technik gearbeitet. Demnächst werden Selektionsverfahren eingeführt, die über den Werdegang und den Berufsweg und damit über das Leben einzelner bestimmen. Die BAFöG-Ausgaben für Studierende und SchülerInnen wurden gegenüber dem letzten Haushaltsentwurf um 80 Millionen Euro gekürzt, obwohl auch das bestehende BAföG für viele StudentInnen nicht ausreicht und sie dazu zwingt neben dem Studium arbeiten zu müssen (70% aller Studierenden üben neben ihrem Studium einen Job aus). Der Ruf nach einer grundlegenden Umstrukturierung der Hochschulen ist angekommen, in der Diskussion waren vor allem Argumente zu hören wie, dass zu viele Studierende an den Universitäten seien und diese für ihr Studium zahlen sollten oder das die ProfessorInnen leistungsorientierter zu arbeiten haben.

Im internationalen Vergleich liegt die Anzahl der Studierenden in Deutschland jedoch weit zurück: In anderen entwickelten Industriestaaten durchläuft inzwischen die Hälfte eines Jahrganges ein Studium, während es in Deutschland nur ein Drittel ist (und nach der Einführung der "Langzeit"studiengebühren weit weniger). Die Lösungsansätze der Regierung zur Hochschulkrise sind daher genauso gefährlich. Anstatt eine sozialere Universität anzustreben, wird privatisiert, Studiengebühren werden eingeführt und Stellen gestrichen. Lücken auf dem Arbeitsmarkt werden durch ExpertInnen gefüllt, die aus Schwellenländern abgeworben werden, anstatt selber auszubilden. Das heißt, Ländern, die selbst noch weniger in der Lage sind, dringend benötigte Fachleute auszubilden, werden diese wenigen Ausgebildeten auch noch abgeworben, um dann, wenn sie nicht mehr brauchbar sind ( z.B. veraltetes Wissen haben), wieder zurückgeschickt zu werden. In Deutschland gibt es jedoch weit mehr Reichtum als nötig wäre, um ein vorbildliches Hochschulsystem zu gestalten. Das Geld müsste nur richtig eingesetzt werden.

2. Neue Richtung der Hochschulpolitik

Die angestrebte Ausrichtung, in die sich die Universitätslandschaft entwickelt, ist also deutlich, auch wenn die Regierungsparteien in Bund und Ländern dies verschleiern wollen: Sie folgt der Logik der Profitmaximierung. Die Universität soll nur noch als eine Ausbildungsstätte für das spätere Berufsleben, daher für die Privatwirtschaft, funktionieren und nicht mehr, wie im Grundgesetz verankert, ebenfalls für die allgemeine und politische Bildung. Minderheiteninteressen und besondere Lebensumstände werden hier nicht berücksichtigt.

Die Wunschvorstellung der etablierten Parteien an den Studierenden sieht aufgrund dieser Ausrichtung demnach folgendermaßen aus: jung, engstirnig, karriereorientiert, kinderlos. Alle anderen Eigenschaften und Wünsche, wie z. B. Interesse an Forschungen, die über das geforderte Minimum hinausgeht ,oder ein Bildungsbedürfnis im höheren Alter werden sanktioniert.

3. Hessisches Hochschulgesetz

Die vergangene Landtagswahl hat zu einer Verschärfung der Situation an den hessischen Hochschulen geführt. Das 2000 von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Hessische Hochschulgesetz (HHG) zog mehrere tiefgreifende Veränderungen für die hessischen Hochschulen nach sich.

4. Studiengebühren

Im Anhang der 6. Hochschulnovelle versteckt offenbart sogar die rot-grüne Bundesregierung ihre Absichten.
Heißt es im Gesetzestext selbst noch "das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebührenfrei", folgt dem der Satz "in besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen."

Die ebenfalls im Gesetzestext aufgeführten und ausdrücklich begrüßten Ausnahmen betreffen zum Beispiel GasthörerInnen, Studierende nach Überschreitung eines bestimmten Lebensalters bzw. einer bestimmten Studiendauer und TeilnehmerInnen im Rahmen einer Weiterbildung. Auch ein Zweitstudium ist nun nicht mehr kostenlos. Aber selbst die Studierenden, die der Normierung entsprechen, müssen zahlen. Das Erheben von Prüfungsgebühren oder Einschreibegebühren wird ins Auge gefasst. Studiengebühren bekommen so lediglich einen anderen Namen.

Am 26.Januar wurden die Klagen einiger Länder vom Bundesverfassungsgericht positiv beschieden, von nun an sind Studiengebühren für alle nicht mehr verfassungswidrig. Das bedeutet, dass - ob in Form von Studienkonten, Stipendium oder direkt - demnächst Studiengebühren für alle (!) erhoben werden.

5. Angestrebte Studienfinanzierungsmodelle

Der Ablauf des Studiums soll demnächst durch "nachfrageorientierte Studienfinanzierungsmodelle" geregelt werden. In der 6. Hochschulnovelle werden Studienkonten und Bildungsgutscheine lobend erwähnt. Das heißt, allen Studierenden wird ein Maß an kostenlosen Veranstaltungen garantiert, die jedoch irgendwann aufgebraucht sind. Dies passt gut in das Bild von Studierenden, das den etablierten Parteien vorschwebt. Mit einem möglichst geringen Aufwand sollen die Studierenden durch das Studium hin zum Beruf geführt werden. Das Mindesteste, was nötig ist, um einen Abschluss zu erlangen, stellt der Staat noch weitgehend kostenlos zur Verfügung. Bei allem, was darüber hinausgeht, funktioniert die Hochschule wie eine Dienstleistungsunternehmen. Wer weitere Interessen hat, wie z. B. das Erlernen einer Sprache, oder einfach Seminare oder Vorlesungen besuchen will, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss entsprechend zahlen.
Ein anderes Model ist ein Stipendien-Modell, das die direkte Einführung von Studiengebühren vorsieht: Banken, die Studierenden die finanzellen Mittel zum Studieren zur Verfügung stellen, können dabei ordentlich absahnen: Nach dem Studium muss das geliehene Geld nämlich mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Aufgrund der länderspezifischen Ausnahmeregelung im Hochschul-Rahmen-Gesetz ist es gerade auf Länderebene nötig, der Einführung von verdeckten und offenen Studiengebühren etwas entgegenzusetzen.

Egal ob rot-grün oder schwarz-gelb, Studiengebühren sind überall schon Wirklichkeit und werden noch weiter ausgebaut.
Zunächst waren es Einschreibe-, Semester- oder Prüfungsgebühren; im Sommersemester 2004 wurden Studiengebühren für sogenannte Langzeitstudierende oder Studierende im Zweitstudium eingeführt (bis zu 1650 Euro/Semester).
Egal ob rot-grün oder schwarz-gelb: Nach der Landtagswahl in sind Studiengebühren für alle Realität.

6. Zielvereinbarungen:

Die hessischen Universitäten sind seit der Einführung des neuen HHG dabei, eigene Profile zu entwickeln (z.B. Umbenennung von GHK ist Uni Kassel) und diese in den mit der hessischen Landesregierung vereinbarten Zielvereinbarungen festzuschreiben. In der Praxis handelt es sich bei diesen Zielvereinbarungen um eine Art Zwangsinstrument, mit dem die neoliberale Umstrukturierung der Hochschulen vorangetrieben wird. Die ausgearbeiteten Profile der Unis müssen marktorientiert sein, fachspezifische Schwerpunkte erhalten und die Universitäten bekommen je nach Erfüllung dieser Kriterien Gelder vom Land zugeteilt, über das sie dann "frei" verfügen können. Dieses Verfahren hat zu einer massiven Mittelstreichung geführt, die selbst manche Hochschulleitung, die die Reformen mustergültig durchgeführt hat, veranlasste die Zielvereinbarungen nicht zu unterzeichnen. Die Einsparungen hatten einen gewaltigen Umfang: So sollen beispielsweise der Universität Kassel über ??? DozentInnenstellen jährlich gestrichen werden. Die so beabsichtigte Reform führt daher zu einer de facto Privatisierung der hessischen Universitäten und wird von der SoziaListe, die sich an dem Leitbild einer sozialen, gesellschaftlich verantwortlichen Universität orientiert, vehement abgelehnt.

7. Demokratiedefizit an den Hochschulen

Auch das sehr stark ausgeprägte Demokratiedefizit an den hessischen Hochschulen wurde durch das Hessische Hochschulgesetz weiter vertieft. Die ProfessorInnen haben nun die absolute Mehrheit in allen universitären Gremien und der komplette Entscheidungsprozess wurde hierarchisiert. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Präsidium oder dem Senat gefällt, der Universitätspräsident besitzt teilweise diktatorische Vollmachten. Die Mehrheitsverhältnisse in den Gremien sprechen für sich.
Ein ähnliches Bild findet sich auf der Fachbereichsebene wieder. Der Dekan und das ausschließlich mit ProfessorInnen besetzte Direktorium fällt die wichtigsten Entscheidungen, der Fachbereichsrat ist ebenfalls mit einer professoralen Mehrheit besetzt.
Ein weiteres Problem besteht in dem fehlenden allgemeinpolitischen Mandat des AStA. Hochschulpolitik ist jedoch Allgemeinpolitik! Es ist also unsinnig, dass Vertreterinnen der Verfassten Studierendenschaft rechtlich belangt werden können, wenn sie sich als solche allgemeinpolitisch äußern. In der Satzung der Studierendenschaft, die von StuPa 2003 beschlossen wurde, steht unter § 3 Absatz 2, dass zu der Aufgaben der Studentenschaft die "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden" ebenso wie die "Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen" gehört.
Auch ist eines der Probleme zur basisdemokratischen Organisation an der Uni Kassel, dass es keine Räumlichkeit gibt, in der zumindest ein Viertel der Studierenden Platz hat, um über hochschulpolitische Entscheidungen zu befinden.

8. Rasterfahndung

Im Zuge der Rasterfahndung wurden von vielen Studierende, hauptsächlich männliche Studierende arabischer Herkunft, die Datenbestände weitergegeben. Wir finden es diskriminierend, alle Menschen, die in ein bestimmtes Schema passen, pauschal des Terrorismus zu verdächtigen. Dies ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und ein Abbau von BürgerInnenrechten. Einige Asten (z.B. Gießen) konnten erfolgreich gegen diese Praxis klagen. Es ist jedoch nicht gesichert, dass diese Klagen auch vor höheren Instanzen Bestand haben.

9. Die Bachelor-Master-Debatte

Das dieser Debatte zu Grunde liegende Leitmotiv lautet: kürzere, gestrafftere und "berufsorientierte" Studienangebote für die Mehrheit und ein "wissenschaftsorientiertes" Aufbaustudium für die Minderheit. So wurde in der 6. Hochschulnovelle eine neue Bestimmung festgelegt, erprobungsweise gestufte Studiengänge nach dem angelsächsischen Vorbild von Bachelor (Erststudium) und "Master" (Aufbaustudium) einzuführen. Die vordergründige Legitimierung lautet, ''dass sich deutsche Hochschulen im Angebot und in der Anerkennung von Studiengängen und bei vorausgesetzten bzw. von ihnen verliehenen Abschlüssen stärker international orientieren und sich dem im Ausland vorherrschenden System öffnen und annähern (BMBF 1997 S.6) müssen.

Dies kann in zweifacher Hinsicht kritisiert werden. Zum einen steht hinter dieser Vereinbarung kein inhaltliches Studienkonzept. So ist beispielsweise nicht geklärt, an welchen Standards sich diese Studiengänge orientieren sollen und inwiefern ein abgeschlossenes Bachelor-Studium automatisch Master-Studium ermöglicht. Dies wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt, so dass von inhaltlicher Vergleichbarkeit der internationalen Abschlüsse nicht die Rede sein kann. Ebenfalls ist bis heute das Ansehen dieser Abschlüsse selbst bei inländischen Unternehmen nicht positiv.

Zum Anderen ist bei Einführung dieses Modells damit zu rechnen, dass der erste berufsbefähigende Hochschulabschluss abgewertet und im Hinblick auf aufbauende Studienmöglichkeiten eine fragwürdige Selektion der Studierenden etabliert wird. Es ist vorauszusehen, dass dies eine erhöhte Konkurrenz um Arbeitsplätze mittlerer Qualifikation, insbesondere zwischen FacharbeiterInnen und Hochschulabsolventlnnen, mit sich bringen würde.

Rückwirkend könnte dies besonders fatale Auswirkungen auf das Bildungssystem haben, wenn ein Bachelor-Abschluss bereits für den LehrerInnen-Beruf ausreicht. Dies würde das Bildungsniveau nachhaltig deutlich verschlechtern, da die Bachelor-Ausbildung bei weitem nicht mit den jetzigen Standards der LehrerInnen-Ausbildung vergleichbar ist.

Somit ist Einführung eines Bachelor / Master Studiengang nur sinnvoll, wenn ein Bachelor-Abschluss automatisch zu einem Master-Studiengang berechtigt, um die Qualität der Hochschulausbildung weiterhin zu garantieren.

10. Frauenförderung

Unter den Studierenden sind Frauen zahlenmäßig noch fast gleichberechtigt mit Männern. 1998 lag der Frauenanteil bei Studienabschlüssen bei 43,2%. Je weiter man jedoch auf der Karriereleiter nach oben steigt, desto weniger Frauen wird man finden. Unter den Promotionen liegt der Anteil von Frauen nur noch bei 33. 1%. der Anteil der Professorinnen bei lediglich 9,5%. bei den C4 Professuren sogar nur bei 5,9% (Statistisches Bundesamt 1998). In Hessen liegt der Frauenanteil unter den Professuren bei lediglich 8,8% (Statistisches Bundesamt 1996). Hier gilt es eine konsequente Frauenförderung aufzubauen, um diese männliche Domäne aufzubrechen. Wie die Zahlen der Frauen, die ein Studium abgeschlossen haben, beweisen, gibt es genug weibliches Potenzial, das nur ausgeschöpft werden muss.

Auch werden an der Universität rückständige Geschlechterrollen gefestigt. Die sogenannten "Frauenstudiengänge" sind entsprechend den herrschenden Klischees die, die mit Fürsorge und Erziehung zu tun haben, wie Psychologie und Pädagogik. Alle technischen und "Karriere"-Studiengänge hingegen sind fest in männlicher Hand.

Da die meisten alleinerziehende Frauen sind, sind sie durch die neue Form der Studiengebühren besonders schwer betroffen. Wenn man neben dem Studium Kinder großziehen muss, kann man sein Studium nicht immer in der Regelstudienzeit abschließen.

11. Beschäftigte an den Hochschulen

Eine funktionsfähige Universität benötigt neben einer qualifizierten, kritischen ProfessorInnenschaft und einer interessierten StudentInnenschaft auch einen breiten wissenschaftlichen Unter- und Mittelbau und einen technisch-administrativen Apparat. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch zunehmend die Praxis durchgesetzt, dass dauerhafte, gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse vermieden und zunehmend wissenschaftliche Hilfskräfte über Drittmittel oder Projektarbeit und neuerdings sogar über 1-Euro-Jobs beschäftigt werden. Darüber hinaus werden oftmals Beschäftigte im technisch-administrativen Apparat durch unterbezahlte studentische Hilfskräfte ersetzt. Die SoziaListe fordert aufgrund dieser Missstände feste Tarifverträge für alle Beschäftigten an der Universität und eine Rückführung prekärer Beschäftigter in Normalarbeitsverhältnisse. Außerdem sollten die Angestellten die Möglichkeit haben, ihr Gehalt in normalen Tarifverhandlungen auszuhandeln.

12. GATS und die deutsche Hochschulpolitik

Das GATS Abkommen "General Agreement on Trade in Services", das auch von Deutschland unterzeichnet wurde, soll eine weltweite Liberalisierung von Dienstleistungen und den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen den Staaten garantieren. Soziale Normen oder noch existierende Standards spielen hier keine Rolle. Hier zählt nur das günstigste Angebot, das sich weltweit durchsetzen soll.

Unter Dienstleistungen zählt nach diesem Abkommen auch das Bildungswesen. Es ist somit zu befürchten, dass alle Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, auf ein Zwei-Klassen-Bildungswesen zusteuern, wie es bereits in den USA existiert. Es wird zwar noch staatliche Schulen und Universitäten geben, dem gegenüber werden aber private, elitäre Schulen und Universitäten stehen. Und wie es in der freien Marktwirtschaft nun einmal die Regel ist: Die beste Bildung ist denen vorbehalten, die sich die beste Uni leisten können.

13. Burschenschaften / Verbindungen

Ein besonderes Ärgernis und eine der schlimmsten Formen der gezielten Elitenbildung sind die Verbindungen. Besonders stark sind sie an den "traditionsreichen" Universitäten vertreten und entstanden sind sie bezeichnenderweise in der Weimarer Republik ??? .

Ein Ziel der Verbindungen ist es, über Seilschaften gleichgesinnte, bereits lange vor dem Abschluss selektierte Studierende auf wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Posten zu bringen. Besonders wichtig sind hier die "alten Herren", die dem herausgesuchten Nachwuchs nach dem Studium privilegierte Stellungen sichern sollen.

Bei vielen Verbindungen sind die Auswahlkriterien mehr als deutlich: Deutsche Staatsangehörigkeit, männlich und man muss "gedient" haben. Durch diese nötigen Voraussetzungen werden besonders Frauen und Menschen nichtdeutscher Herkunft gezielt diskriminiert.

Einige Burschenschaften haben darüber hinaus noch deutschnationale, revanchistische Ansichten. Deutschtum soll geschützt und gefördert werden, am liebsten in den Grenzen von 1937.

Nicht alle Verbindungen, Turnerschaften und Burschenschaften vertreten diese Ansichten oder haben dieselben Auswahlkriterien. Aber auch die, die Frauen und ausländischen Studierenden offen stehen und die Grenzen Deutschlands nicht ausweiten wollen, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie eine Organisationsform wählen, die von ihrer Entstehung her derart vorbelastet ist.

 

Wie wir uns die Hochschule wünschen:

14. Studieren könnte so schön sein...

Stellt Euch vor, ihr könntet unabhängig vom Einkommen Eurer Eltern, Eurem Geschlecht, Eurer Lebenssituation, Eurem Alter, Eurer Interessen eine hochwertige, international anerkannte und trotzdem nach Euren individuellen Wünschen geformte Ausbildung erhalten.

Und nicht nur das, stellt Euch vor, Ihr könntet des Weiteren gleichberechtigt mitgestalten, was und wie gelehrt und gelernt wird. Die Studierenden sind die größte Gruppe an den Hochschulen, um die sich letztendlich alles dreht. Warum sollten sie nicht dementsprechend mitbestimmen dürfen?

Viele wichtige Fragen, die die Hochschulen betreffen, wurden in die Verantwortlichkeit der Länder gelegt. Eine der wichtigsten Veränderungen ist, dass die Länder entscheiden können, ob und wie Studiengebühren eingeführt werden. Desweiteren liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Länder, studentische Interessensvertretungen einzuführen.

15. Anspruch der Gesellschaft an die Hochschulen

Eine sozial gerechte Gesellschaft ist stark davon abhängig, dass alle Schichten gleiche Zugangschancen zu Bildungseinrichtungen und insbesondere zu Hochschulen haben. Dies ist dringend nötig, um Elitenfestigung entgegenzuwirken. Die Hochschulen dienen in ihrer jetzigen Form nicht nur dazu, die für eine positive gesellschaftliche Entwicklung nötigen Sachkenntnisse zu vermitteln, sondern vielmehr dem Streben Einzelner in privilegierte Berufe. Die gesamte Gesellschaft kommt für die Finanzierung der Hochschulen auf, also sollte die Hochschulpolitik auch so ausgelegt sein, dass die gesamte Gesellschaft möglichst stark davon profitiert. Die Hochschule muss so gestaltet sein, dass die gesellschaftliche Verantwortung im Vordergrund steht, und nicht die persönlichen Vorteile (oder auch Nachteile) Einzelner.

Die gesellschaftliche Funktion der Hochschulen sollte deutlicher herausgehoben werden. Sinn der Hochschulen ist es, die notwendigen qualifizierten Kräfte für Erziehung, Bildung und Forschung auszubilden. Wenn die notwendigen gesellschaftlichen Ansprüche an unsere Hochschulen verwirklicht werden sollen, führt kein Weg an der Forderung nach konsequenter Gebührenfreiheit vorbei. Denn nur so haben Menschen, denen finanzielle Hürden den Weg an die Hochschule versperren würden, die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, Bildung und Forschung zu schaffen. Darüber hinaus sollte die Hochschule aber nicht nur als eine Institution verstanden werden, die einen auf das spätere Berufsleben vorbereitet. Der Gesellschaft ist auch gut gedient, wenn jeder und jede unabhängig von Alter und Lebenssituation sein / ihr Wissen erweitern kann, auch wenn dies nicht direkt für den Job von Nutzen ist. Allen Menschen sollten möglichst gute Gelegenheiten geboten werden, sich weiterzubilden. Warum sollte das an den Hochschulen angesammelte Wissen nicht jedem und jeder so weit wie möglich zugänglich gemacht werden?

16. Warum wir jeglichen Formen von Studiengebühren entschlossen entgegentreten

Studiengebühren sind unsozial und spalten die Gesellschaft. Sie haben zur Konsequenz, dass nur noch Besserverdienende ihre Kinder problemlos auf eine Hochschule schicken können. Weniger Vermögende wären auf Stipendien angewiesen. Unter ihnen gäbe es eine Selektion nach "Hochbegabung".

Auch die Bildungsgutscheine und Studienkonten hätten fatale Auswirkungen. Die Studierenden hätten keine Motivation mehr eine möglichst fundierte und breit gefächerte Ausbildung zu erhalten. Sie müssten sich darauf konzentrieren, mit möglichst wenig Aufwand einen Abschluss zu erhalten. Bei dieser Art von Schmalspurstudium würden die Hochschulen nur noch FachidiotInnen produzieren.

Der Versuch, die Studiendauer durch Gebühren für "Langzeitstudierende" zu verkürzen, ist unsozial und geht an den Lebensrealitäten vieler Studierender vorbei. Die meisten "Langzeitstudierenden" sind nicht etwa "faul" oder planen direkt von der Uni in die Rente zu gehen (Welche Rente? muss man zudem heute fragen). Die meisten von ihnen müssen neben dem Studium arbeiten oder Kinder großziehen. Sind das etwa Lebensumstände, die noch zusätzlich sanktioniert werden müssen? Letztendlich kosten diese Studierenden die Hochschule auch nicht mehr als andere Studierende, da sie nicht mehr Veranstaltungen bis zum Abschluss als andere nutzen, sie brauchen hierfür lediglich einen größeren Zeitraum.

17. Unsere Forderungen:

1.
Verbot von Studiengebühren! Studiengebühren sind unsozial und ungerecht. Niemandem dürfen die Bildungsmöglichkeiten auf Grund des Einkommens der Eltern beschränkt werden.
 
2.
Gegen neoliberale Privatisierung an den Hochschulen! Bildung ist keine Ware! Keinen Abbau der Fachbereiche, Personalkürzungen oder Sektorisierung der Universitäten nach neoliberalen Zielvereinbarungen.
 
3.
Allgemeinpolitisches Mandat für die Asten! Es ist eine Entmündigung der gesamten Studierenden, wenn sich ihre gewählten VertreterInnen nur zu bestimmten Themen äußern dürfen. Die autonomen Referate müssen ausgebaut werden, das Internationalismusreferat muss erhalten bleiben und nicht einem ständigen Rechtfertigungszwang unterliegen, was Veranstaltung zu allgemeinpolitischen und internationalen Themen angeht.
 
4.
Demokratie an die Hochschule! An den Hochschulen müssen alle Betroffenen in gleichem Maße Mitspracherecht haben, deshalb wenden wir uns gegen vorgeschriebene professorale Mehrheiten und fordern die studentische Mehrheit in den universitären Gremien! Wir brauchen eine Räumlichkeit, die mindestens ein Viertel der Studierenden fassen kann und der den Studierenden jeder Zeit bzw. zu den vollversammlungen zur Verfügung steht.
 
5.
Gleichberechtigung der Geschlechter! Je höher die Stellung und das Einkommen, desto niedriger wird der Frauenanteil. Dem muss entschieden entgegengewirkt werden.
 
6.
Keine Rasterfahndung an den Universitäten! Wir sind gegen eine Überprüfung und Anlegung von Dateien von Studierenden nach rassistischen Stereotypen. Kein Sicherheitswahn an den Hochschulen!
 
7.
Geregelte Beschäftigungsverhältnisse für den wissenschaftlichen Unter- und Mittelbau! Feste Tarifverträge für Hilfswissenschaftler! Umwandlung von studentischen Hilfskraftjobs in der Administration in Normalarbeitsverhältnisse!
 
 
 
Wir freuen uns auf alle Interessierten!
Regelmäßige Treffen: jeden Mittwoch um 21 Uhr im "AZ Bazille", Sickingenstr.
 
letzte Aktualisierung: 16.10.2006 - Stella-Nigra   Besucher:  gratis counter